Im Trauerfall
Mit dem Eintreten eines Trauerfalls sollen oft in kurzer Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden. Meist spüren die Hinterbliebenen jedoch eine gewisse Leere und möchten sich eher dem Verstorbenen und dessen Leben widmen, als sich mit der Bürokratie rund um einen Trauerfall beschäftigen zu müssen. Wir bei Bergmann Bestattungen, meinen jedoch – lassen Sie sich nicht drängen!
Der Eintritt eines Trauerfalls löst erst einmal Erschrecken aus, für manchen ist es ein Schock, egal wie lange man sich gegebenenfalls vorbereiten konnte. Meistens begegnet man dem Sterben eines geliebten Menschen nur wenige Male im Leben. Ein Trauerfall ist und bleibt eine Ausnahmesituation, die verunsichern kann. Wir möchten Mut machen, sich Zeit zu nehmen und diesen Moment bewusst wahrzunehmen. Halten Sie inne, oft tritt ein großer Frieden ein, wenn der letzte Atemzug verstummt ist. Wenn ein Mensch gestorben ist, der Ihnen wichtig und lieb war, was bewegt Sie dann? Was brauchen Sie? Was hilft Ihnen?
Die Antwort ist wahrscheinlich im Detail so unterschiedlich, wie wir Menschen verschieden sind. Folgen Sie Ihrem Gefühl. Rituelle Handlungen, wie ein Fenster öffnen, die Uhr anhalten oder eine Kerzen anzünden können hilfreich sein. Einfach nur sitzen und schauen ist genauso richtig, wie ein Stück spazieren gehen. Haben Sie das Bedürfnis, den Verstorbenen noch einmal selbst zu waschen und einzukleiden, wir helfen Ihnen gern dabei. Aber auch später besteht die Möglichkeit, sich in unseren Räumen zwanglos von Ihrem Angehörigen zu verabschieden.
Zu jedem Zeitpunkt können Sie uns unverbindlich! anrufen. Manchmal beruhigt das Gespräch mit einem Außenstehenden, manchmal braucht man nur einen kurzen Rat, eine Ermutigung. Wir können auf Möglichkeiten aufmerksam machen, die langfristige Auswirkungen auf Ihr Handeln und den Trauerprozess haben.
Danach haben Sie bis zu 24 Stunden Zeit, Abschied zu nehmen. In den Einrichtungen werden dafür meist Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Wir bringen Ihnen aber auf Wunsch Ihren Verstorbenen auch noch einmal nach hause, damit Sie gemeinsam mit Ihrer Familie die letzten Stunden in der Gegenwart Ihres Verstorbenen verbringen können.
Wir nehmen uns jederzeit dafür Zeit!
„Liebe kann wachsen, wo das Denken dem Empfinden der Sinne Raum gibt.“
Wenn der Todesfall zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder rufen den ärztlichen Notdienst an. Damit können Sie aber auch ruhig bis zum nächsten Morgen warten. Im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz wird dies durch das Pflegepersonal veranlasst. Der Arzt stellt frühestens nach zwei Stunden die Todesbescheinigung aus.
Danach haben Sie bis zu 24 Stunden Zeit Abschied zu nehmen. In den Einrichtungen werden dafür meist Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Wenn das Ihr Wunsch ist, ermöglichen wir Ihnen auch, dass Sie die verstorbene Person noch einmal zu Hause verabschieden können, damit Sie gemeinsam mit Ihrer Familie die letzten Stunden in der Gegenwart des Verstorbenen verbringen können.
Spätestens nach 48 Stunden müssen Sie zu einem Bestatter Kontakt aufgenommen haben. Dies ist notwendig, um die Überführung des Verstorbenen in einen dafür vorgesehenen Kühllagerungsraum und die Bestattung zu veranlassen. Dann setzen oft organisierte Abläufe ein.
Es ist wichtig, dass Sie über die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen verfügen. Sie können uns für detaillierte Informationen kontaktieren oder unser Büro besuchen, wir beraten Sie gerne.
Für eine Bestattung benötigen Sie eine Sterbeurkunde, welche mit der Todesbescheinigung des Arztes und den persönlichen Urkunden (je nach Familienstand) von dem Standesamt des Ortes ausgestellt wird, an dem der Mensch verstorben ist. Sollten Urkunden und Dokumente nicht in deutscher Sprache vorhanden sein, müssen diese amtlich übersetzt werden. Wir können uns darum kümmern. Fehlen Ihnen einzelne Dokumente, finden wir gemeinsam eine Lösung.
Witwen/Witwer haben einen Anspruch auf eine Witwenrenten-Vorschusszahlung in Höhe von drei Monatsrenten des verstorbenen Ehepartners. Diesen Antrag können wir sofort im ersten Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam beantragen. Für alle weiteren Anträge zur Witwenrente, Halbwaisenrente oder eines Versorgungsausgleiches kommt ein Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei zu Ihnen nach Hause.
Mit Erhalt der Sterbeurkunden informieren wir für Sie die Krankasse und die Pflegekasse von dem eingetretenen Sterbefall. Das Abholen der Pflegehilfsmittel aus dem häuslichen Umfeld muss durch Sie selbst in Absprache mit dem Pflegedienst oder den Sanitätshäusern organisiert werden.
Sind die ersten organisatorischen Dinge erledigt und die Sterbeurkunde liegt vor, können Sie sich als Angehörige auf die Gestaltung der Trauerfeier und auf die Beerdigung konzentrieren. Diesen Freiraum wollen wir Ihnen lassen – denn in der Wichtigkeit der Trauerfeier liegt auch eine Würdigung des Verstorbenen.
Damit Sie in Ruhe die Trauerfeier so planen können, wie Sie es sich vorstellen oder der Verstorbene es sich vorgestellt hat, räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, bis zu einem viertel Jahr nach der Beerdigung alle Unterlagen, Verträge, Versicherungen und Mitgliedschaften zu uns zu bringen, um die wir uns kümmern sollen. Wir helfen Ihnen gern bei den jeweilig notwendigen Ab- und Ummeldungen.
Wir sind keine Spezialisten zum Thema Erbrecht. Durch die immer vielgestaltiger werdenden Familienkonstellationen ist dies aber häufig ein wichtiges Thema. Nachlassgericht, Notar und Anwalt sind dafür kompetente Partner. Wir können Ihnen dazu Kontakte vermitteln und Broschüren zum Thema Erbrecht und Grundinformationen zur Verfügung stellen.