Eine weitere Möglichkeit ist die Einrichtung eines Treuhandkontos. Dabei handelt es sich um ein speziell gesichertes Konto, das ausschließlich für die Bestattungskosten vorgesehen ist. Es wird in Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag eröffnet und bietet den Vorteil, dass es vor dem Zugriff durch Sozialhilfeträger geschützt ist.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und beraten Sie, wie ein Treuhandkonto sinnvoll gestaltet werden kann. Auch kleinere Beiträge können hier nach und nach eingezahlt werden – ganz individuell und flexibel.












































